In begründeten Fällen kann der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin auf Antrag der Eltern ein Kind bis zu zwei Tagen im Schuljahr vom Unterricht befreien. Ab drei Tagen im Schuljahr entscheidet der Schulleiter/ die Schulleiterin über eine mögliche Beurlaubung. Ein entsprechender Antrag („Antrag auf Beurlaubung“) kann hier heruntergeladen werden.
In der 1. Klasse erfolgt noch keine Benotung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten jedoch am Ende des Schuljahres ein Worturteil und werden allmählich auf die Benotung vorbereitet. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde werden erstmalig in der Klassenstufe 2 benotet. In der 3. Klasse fließen in die Zensierung Deutsch, Mathematik, Sachkunde, Musik, Werken, Kunsterziehung, Sport und Ethik/Religion ein. Die Klassenstufe 4 umfasst die genannten Fächer sowie Englisch. Eine verbale Einschätzung kann auch in den Klassen 2 bis 4 hinzutreten. Dies wird beispielsweise im Fach Englisch in der 3. Jahrgangsstufe so gehandhabt.
Note1 | „sehr gut“ – wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht |
Note2 | „gut“ - wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht |
Note3 | „befriedigend“ - wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
Note4 | „ausreichend“ - wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
Note5 | „mangelhaft“ - wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
Note6 | „ungenügend“ - wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Note1 | „sehr gut“ wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht |
Note2 | „gut“ wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht |
Note3 | „befriedigend“ wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
Note4 | „ausreichend“ wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
Note5 | „mangelhaft“ wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
Note6 | „ungenügend“ wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Zu den Kopfnoten zählen Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen. Ordnung beinhaltet Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, das Einhalten von Regeln/Normen und Absprachen sowie das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien. Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Kreativität. Fleiß meint Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben. Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Selbsteinschätzung. In jeder Klassenstufe passen wir die Einschätzungskriterien dem Entwicklungsstand der Kinder an.
Im zweiten Halbjahr der Klasse 4 wird die Bildungsempfehlung auf Basis des Halbjahreszeugnisses erteilt. Die Bildungsempfehlung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt und beinhaltet eine Ausbildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium. Mit dem Halbjahreszeugnis, der Bildungsempfehlung und der Geburtsurkunde des Kindes kann eine Anmeldung an der Oberschule oder dem Gymnasium erfolgen. Ein Kind erhält eine Ausbildungsempfehlung für das Gymnasium, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zum Halbjahr 2,0 oder besser ist und keines der genannten Fächer mit der Note 4 oder schlechter benotet wurde. Des Weiteren sollten ebenso das Arbeits- und Lernverhalten, die Art und Ausprägung der schulischen Leistungen und die bisherige persönliche Entwicklung erwarten lassen, dass den gymnasialen Anforderungen in vollem Umfang entsprochen wird. Es besteht auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium die Möglichkeit, die Ausbildung an einem Gymnasium fortzusetzen. In diesem Fall kann ein Kind auf elterlichen Antrag an einer schriftlichen Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnehmen.
(Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3886-Schulordnung_Grundschulen#p15)
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