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FRAGEN?


Informationen für Eltern

 

Die wichtigsten Informationen für Eltern zum Unterricht an Grundschulen in Sachsen finden Sie hier.

 

 

UNSERE SCHULE


Fakten und Wissenswertes

 

Seit fast 40 Jahren befindet sich die Schule Pausa im heutigen Gebäude in der Pestalozzistraße. Mehr erfahren Sie im folgenden Link...

 

 

 

EINDRÜCKE


Bilder aus unserer Schule

 

Wir gestalten unser Schulleben durch verschiedene Projekte, Ausflüge und Veranstaltungen bunt und abwechslungsreich. Davon finden Sie hier einige Eindrücke.

 

 

HERZLICH WILLKOMMEN IN DER GRUNDSCHULE PAUSA!

Unser Motto - Bewegung ist das Tor zum Lernen!


DIE DIREKTORIN

Liebe Besucher,

 

die Unterschiedlichkeit unserer Kindern fordert eine individuelle Zuwendung mit entsprechenden Bildungsangeboten. Wir holen jeden Schüler dort ab, wo er steht und fördern jedes Kind entsprechend seines Entwicklungsstandes.

Ein wichtiger Punkt zur Erreichung dieses Ziels ist die Umsetzung unseres Mottos "Bewegung ist das Tor zum Lernen". Wir nutzen den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder um über verschiedene Gleichgewichts- und Bewegungsübungen die Konzentration zu fördern.

Dabei unterstützt mich mein gesamtes Kollegium.

 

 

 


AKTUELLE BEITRÄGE

Im Englischunterricht der 4. Klassen stand im Februar das Thema „fruit & vegetables“ (Obst & Gemüse) lt. Lehrplan an.

Die Klasse 3a der Grundschule Pausa nahm am 30.01.25 am Projekt „Skipping Hearts“ der Deutschen Herzstiftung teil.

Am 14. Februar 2025 war es endlich soweit: Das erste Halbjahr unserer Erstklässler wurde mit der Vergabe des ersten Zeugnisses abgeschlossen.

Am 22. Januar 2025 unternahmen die vierten Klassen im Rahmen des Sachunterrichtthemas „Feuer“ eine spannende Exkursion zur Feuerwehr.

 

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.